Umgangspfleger

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Zertifikatskurs

 

Umgangspflegschaft und Begleiteter Umgang im familiengerichtlichen Kontext

 

Fortbildung zum / zur Umgangspfleger/in und Umgangsbegleiter/in

 

Der 22. Grundkurs findet am 20.04. und 21.04.2024 online als Zoom-Meeting statt.

 

Seminarzeiten:

Sonnabend 11 bis 16 Uhr

Sonntag      11 bis 16 Uhr

 

Stundenumfang:

Zehn Stunden Präsenz (im Zoommeeting)

Zwei Stunden Selbststudium bei freier Zeiteinteilung.

Schriftliche Prüfung in Hausarbeit bei freier Zeiteinteilung (Zeitaufwand im Regelfall 30 - 60 Minuten), freie Bestimmung des Abgabetermins.

 

 

Kosten:

Grundkurs 

160,00 € (mit Teilnahmebescheinigung)

180,00 € (mit Zertifikat nach erfolgreicher Teilnahme an der schriftlichen Prüfung)

 

Anmeldung:

Eine Anmeldung zur Fortbildung wird wirksam mit Übersendung eines aktuellen Lebenslaufes und Überweisung der Kursgebühr.

Bei Verhinderung an der Teilnahme der gebuchten Fortbildung Teilnahme bei einer nachfolgenden Fortbildung ohne Zusatzkosten möglich.

 

 

Im Grundkurs erwerben die Teilnehmer/innen solides Basiswissen für die Tätigkeit als Umgangspfleger/in.

Zusätzlich werden Kenntnisse zum Tätigkeitsfeld eines/einer Ergänzungspfleger/in (§1909 BGB) und Vormundes/Vormünderin (§1773 in Verbindung mit §1779 BGB) sowie Basiswissen für eine Tätigkeit im Begleiteten Umgang erworben.

Die Fortbildung verfolgt einen systemisch-lösungsorientierten Ansatz, auf den wir im Grundkurs und Aufbaukurs bezug nehmen.

 

Eine gute Übersicht finden Sie in:

Arist von Schlippe: "Familientherapie im Überblick"; Junferman-Verlag, 1995, bzw. Neuauflagen

Paul Watzlawick; Janet H. Beavin; Don D. Jackson: "Menschliche Kommunikation. Formen, Störungen, Paradoxien", Verlag Hans Huber, Bern; 1969/2000/2003

Paul Watzlawick; John H. Weakland; Richard Fisch: "Lösungen. Zur Theorie und Praxis menschlichen Wandels", Verlag Hans Huber, Bern; 1974/1992/1997/2001/2003

 

 

Der Grundkurs schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab, die von den Teilnehmer/innen in Hausarbeit erledigt wird. 

Die Prüfung bezieht sich auf Fragen, die in der Fortbildung eingehend besprochen wurden und deren Kenntnis für die Arbeit als Umgangspfleger/in wichtig ist.

Die Teilnehmer/innen entscheiden in eigener Verantwortung, ob und wann sie die Antworten zu den Prüfungsfragen einreichen.

Es besteht also kein Zeitdruck.

 

Für die Teilnahme am Grundkurs erhalten Sie auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung.

 

Für die Teilnahme am Grundkurs und eine hinreichend korrekte Beantwortung der Prüfungsfragen erhalten Sie ein Zertifikat.

Für die Durchsicht Ihrer Antworten auf die Prüfungsfragen und die Ausstellung des Zertifikats entsteht eine Gebühr von 20,00 €, so dass die Teilnahmegebühr dann insgesamt 180,00 € betragen würde.

 

Unmittelbar nach unserer Fortbildung können sich die Teilnehmer/innen mit der Zertifizierung und einem Lebenslauf bei den Amtsgerichten für eine Tätigkeit als Umgangspfleger/in bewerben.

Musterbewerbung hier aufrufen.

 

Da viele Familiengerichte dringend qualifizierte Umgangspfleger/innen suchen, bestehen gute Chancen, schon nach kurzer Zeit eine erste Beauftragung vom Familiengericht zu erhalten.

 

Die Teilnahme am Grundkurs verpflichtet nicht zur Teilnahme am Aufbaukurs.

 

Informationen und Anmeldung zur Fortbildung unter:

info@umgangspfleger.de

 

 

Aufbaukurs

Der Aufbaukurs ist für Teilnehmer/innen gedacht, die bereits Praxiserfahrungen als Umgangspfleger/in haben und sich zu speziellen Fragestellungen aus ihrer Tätigkeit als Umgangspfleger/in fortbilden möchten.

Teilnehmer/innen am Aufbaukurs sollten in der Regel mindestens einmal als Umgangspfleger/in bestellt worden sein, so dass eigene Praxiserfahrungen als Umgangspfleger/in in den Aufbaukurs einfließen und dort reflektiert werden können.

Der Aufbaukurs kann auch von Fachkräften gebucht werden, die bereits längere Zeit als Umgangspfleger/in arbeiten und ihre Kenntnisse und Kompetenzen vertiefen, erweitern und auffrischen wollen.

 

Stundenumfang: Fünf Stunden Präsenz und zwei Stunden Selbststudium.

Eine Stunde Prüfung - Vorstellung einer laufenden oder abgeschlossenen Umgangspflegschaft.

Skizzierung des Falls: Vorgeschichte der Umgangspflegschaft, Problematik der Umgangspflegschaft, Erfolgs- Misserfolgsanalyse des Falles.

 

Seminarzeiten des Aufbaukurs:

Sonnabend 11 bis 16 Uhr

 

Kosten:

Aufbaukurs 120,00 €

 

Informationen und Anmeldung zur Fortbildung unter:

info@umgangspfleger.de




Inhalte der Fortbildung:

Das Familiengericht kann eine Umgangspflegschaft anordnen, wenn ein oder beide Elternteile oder eine Person, in dessen Obhut sich das Kind befindet, dauerhaft und wiederholt ihre in § 1684 BGB Absatz 2 festgelegte Wohlverhaltenspflicht verletzen.

 

 

§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.
(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten. Wird die Pflicht nach Absatz 2 dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt, kann das Familiengericht auch eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs anordnen (Umgangspflegschaft). Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen. Die Anordnung ist zu befristen. Für den Ersatz von Aufwendungen und die Vergütung des Umgangspflegers gilt § 277 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend.

http://gesetze-im-internet.de/bgb/__1684.html

 

 

Die Ausbildungsteilnehmer/innen lernen in der Fortbildung das Arbeitsfeld des Umgangspflegers und die Grundlagen seiner Tätigkeit, wie den rechtlichen Rahmen und die Einbettung im familiengerichtlich bestimmten Kontext kennen.

Bezug genommen wird auf angrenzende, sich teils überschneidende andere Arbeitsfelder, wie etwa dem der Jugendhilfe und der dort verorteten Jugendhilfeleistung Begleiteten Umgang.

Die Ausbildungsteilnehmer/innen erhalten Einblicke in die Tätigkeit angrenzender Professionen wie etwa des Ergänzungspflegers und Vormundes, Verfahrensbeistandes und des Sachverständigen, kennen.

Die Ausbildungsteilnehmer/innen erhalten einen Einblick in die Problemfelder der Umgangspflegschaft und einen fachgerechten Umgang mit diesen kennen.

Die Ausbildungsteilnehmer/innen werden befähigt, mit Taktgefühl, Klarheit und Bestimmtheit die verantwortungsvolle Tätigkeit eines / einer Umgangspflegers / Umgangspflegerin und Umgangsbegleiter/in erfolgreich auszüben.

Die Ausbildungsteilnehmer/innen erhalten neben einer fundierten Qualifikation für die Tätigkeit als Umgangspfleger/in einen Einblick in das Thema Begleiteter Umgang, womit ein weiteres sinnvolles Tätigkeitsfeld eröffnet werden kann.

 

Die Justizkasse vergütet die Stunde eines Umgangspflegers derzeit mit maximal 39,00 €.

Notwendige Fahrzeiten und Aufwendungen werden bezahlt. Die erzielten Einnahmen aus einer Umgangspflegschaft sind von der Umsatzsteuer befreit.

Im Gegensatz zu der niedrigen Vergütung durch die Justiz zahlt die öffentliche Jugendhilfe für die Jugendhilfeleistung Begleiteter Umgang in der Regel einen Fachleistungsstundensatz von ca. 70,00 € (Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe).

 

An vielen Amtsgerichten sucht man händeringend qualifizierte Fachkräfte, die die Tätigkeit eines Umgangspflegers übernehmen.

Aber nur mit einer - der Schwierigkeit der Aufgabe - angemessenen Vergütung kann der aktuelle Mangel an qualifizierten Umgangspflegern behoben werden.

Eine Erhöhung des Stundensatzes für Umgangspfleger auf einen einheitlichen Satz von 60,00 € durch das zuständige Bundesjustizministerium ist daher geboten, um kompetente Umgangspfleger zu gewinnen und zu halten.

Im übrigen ist der Umgangspfleger von penetranten Prüfverfahren seiner Rechnungen an die Justizkasse freizustellen. Es kann nicht sein, dass engagierte Umgangspfleger - so wie es im Land Brandenburg routinemäßig gehandhabt wird - von der Justizkasse und den Bezirksrevisioren bei jeder eingereichten Rechnung durchleuchtet werden, als ob es sich um Kriminelle handelt, die die Justizkasse betrügen wollen. Das schreckt engagierte und kompetente Umgangspfleger ab und führt dazu, dass die Gerichte in Bundesländern wie Brandenburg große Mühe haben, Umgangspfleger zu bestellen und zu halten.

 

 

 

 

I. Grundkurs

 

Im Grundkurs lernen Sie die wichtigsten Grundlagen für eine qualifizierte Tätigkeit als Umgangspfleger/in und Umgangsbegleiter/in kennen.

Nach dem Grundkurs können Sie mit einer Fallaquise bei Familiengerichten und Jugendämtern in Ihrem örtlichen Umfeld beginnen.

 

Themen im Grundkurs:

 

- Einführung in die Arbeit des/der Umgangspfleger/in

- Umgangspflegschaft und Begleiteter Umgang zwischen Hilfeleistung und Zwang. Übersicht über die beiden unterschiedlichen Arbeitsfelder. Ziele, Methoden und Besonderheiten. 

- Rechtliche Grundlagen der Tätigkeit des Umgangspflegers 

- Einordnung und Bestimmungen von Umgangspflegschaft und Begleitetem Umgang im BGB, FamFG, SGB 8 und angrenzenden Rechtsbereichen

- Bestellung, Bestallung und Vergütung, Beendigung einer Umgangspflegschaft

- der Umgangspfleger und andere beteiligten Professionen (Familienrichter, Rechtspfleger, Rechtsanwälte, Jugendamt, Verfahrensbeistand, Sachverständiger, etc.)

- die Tätigkeit des Umgangspflegers in "hochstrittigen" Familienkonflikten

- Elternentfremdung und Umgangsvereitelung aus systemischer Sicht, Implikationen für die Führung einer Umgangspflegschaft

- zur Frage der Durchsetzung von familiengerichtlichen Beschlüssen durch den Umgangspfleger

- Zwischen Freiwilligkeit und Arbeit im Zwangskontext, Ordnungsmittel (Ordnungsgeld, Ordnungshaft) 

- Mitwirkung des Umgangspflegers im Beschwerdeverfahren am Oberlandesgericht

- Datenschutz

 

- Vergütung des Umgangspflegers durch die Justizkasse

- Fallaquise bei den Familiengerichten

- Rechnungsstellung des Umgangspflegers gegenüber der Justizkasse

- Kostensätze und Vergütung im Feld von Familiengericht und Jugendhilfe

 

- Schnittstellen von Umgangspflegschaft und Begleitetem Umgang

- Auftraggeber Familiengericht und Jugendamt

- Indikationen für Begleiteten Umgang / begleitete Übergabe

- der "mitwirkungsbereite Dritte" gemäß §1684 BGB

- Hilfeplanverfahren im Begleiteten Umgang

 

 

 

 

II. Aufbaukurs

Die Fortbildung im Aufbaukurs beschäftigt sich vertiefend mit speziellen Fragen der Umgangspflegschaft und des Begleiten Umgangs.

Die Teilnehmer/innen bringen erste Erfahrungen aus ihrer zwischenzeitlich aufgenommenen Tätigkeit als Umgangspfleger/innen und Umgangsbegleiter/innen ein.

 

 

 

Für die erfolgreiche Teilnahme am Grundkurs erhalten die Teilnehmer/innen eine Zertifikat (Grundkurs).

Für die Teilnahme am Aufbaukurs erhalten die Teilnehmer/innen ein Zertifikat (Aufbaukurs).

 

Unmittelbar nach Erlangung des Zertifikates können sich die Teilnehmer/nnen der Fortbildung bei den für sie in Frage kommenden Amtsgerichten als Umgangspfleger/in bewerben.

Kommt es zu einer Bestellung durch das Gericht, besteht die Möglichkeit, dass sich die nun als Umgangspfleger tätigen Teilnehmer der Fortbildung bei ihren ersten Praxiseinsätzen supervidieren lassen, um so die Einarbeitung in das Arbeitsfeld des Umgangspflegers zu erleichtern und sogenannte Anfängerfehler zu minimieren oder zu vermeiden.

Die Supervision wird vom Leiter der Fortbildung Peter Thiel angeboten.

 

 

 

Ausbildungsleitung und Dozent im Grundkurs:

Peter Thiel

Systemischer Berater und Therapeut (DGSF), Lösungsorientierter Sachverständiger

langjährige Tätigkeit als Umgangspfleger, Ergänzungspfleger, Vormund, Verfahrensbeistand und Sachverständiger im Auftrag verschiedener Amtsgerichte und Oberlandesgerichte

Mehrjähriges Mitglied des Sprecherrats des Arbeitskreises Begleiteter Umgang Berlin, jetzt Dachverband Begleiteter Umgang Berlin e.V.

Langjährige Tätigkeit im Jugendhilfekontext, insbesondere im Begleiteten Umgang

Geschäftsführer eines Trägers der Freien Jugendhilfe

 

 

Die Fortbildung wird in Trägerschaft von Kinderland - Verein zur Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien e.V. durchgeführt.





 

Stand 22.01.2024